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Gesetzliche Gewährleistung und Herstellergarantie
Vor dem 29. Januar 2026 erworbene Produkte
Für Produkte, die vor dem 29. Januar 2026 über www.handpresso.com erworben wurden, trat Handpresso Europe SARL nicht als Verkäufer auf. Die Verkäufe wurden von einem von Handpresso Europe SARL unabhängigen Dritten durchgeführt.
Daher sind die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus dem Kaufvertrag, insbesondere die gesetzliche Gewährleistung bei Vertragswidrigkeit, vom Verbraucher gegenüber dem Verkäufer geltend zu machen, bei dem das Produkt erworben wurde, gemäß den jeweils anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
Die Tatsache, dass Handpresso Europe SARL Hersteller bestimmter Produkte ist, begründet nicht ihre Eigenschaft als Verkäufer und überträgt ihr nicht die gesetzlichen Verpflichtungen, die dem Verkäufer im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung obliegen.
Für von Handpresso Europe SARL hergestellte Produkte kann der Verbraucher gegebenenfalls die gewerbliche Herstellergarantie gemäß den nachstehend festgelegten Bedingungen in Anspruch nehmen.
Ab dem 29. Januar 2026 erworbene Produkte
Für Produkte, die ab dem 29. Januar 2026 direkt über www.handpresso.com erworben werden, tritt Handpresso Europe SARL als Verkäufer auf, unabhängig davon, ob Handpresso Europe SARL auch Hersteller des betreffenden Produkts ist.
Soweit französisches Recht Anwendung findet, stehen Verbrauchern die gesetzliche Konformitätsgarantie gemäß den Artikeln L217-3 ff. des französischen Verbrauchergesetzbuchs sowie die gesetzliche Gewährleistung für versteckte Mängel gemäß den Artikeln 1641 ff. des französischen Zivilgesetzbuchs zu.
Die gesetzliche Konformitätsgarantie gilt für einen Zeitraum von 2 Jahren ab Übergabe der Ware und wird unter den gesetzlich vorgesehenen Voraussetzungen für den Verbraucher kostenfrei erbracht.
Gewerbliche Herstellergarantie
Für Produkte, die von Handpresso Europe SARL hergestellt werden, kann eine gewerbliche Herstellergarantie gemäß den für das jeweilige Produkt geltenden Bedingungen gewährt werden.
Diese Herstellergarantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten und ersetzt diese nicht. Sie beschränkt nicht die Rechte, die Verbraucher gegenüber dem Verkäufer aufgrund der jeweils anwendbaren gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften geltend machen können.
Die Herstellergarantie deckt Herstellungsfehler und interne Funktionsstörungen ab, die von unserem Kundendienst festgestellt werden.
Ausgeschlossen sind insbesondere Schäden durch unsachgemäße oder nicht der Bestimmung oder den Nutzungsbedingungen des Produkts entsprechende Verwendung, einschließlich einer gewerblichen Nutzung, wenn das Produkt ausschließlich für den privaten oder häuslichen Gebrauch bestimmt ist, sowie Schäden durch Stöße, Stürze, normalen Verschleiß, Korrosion, nicht autorisierte Eingriffe oder Reparaturen. Ebenfalls ausgeschlossen sind Verbrauchsteile und optische Mängel.
Produkte außerhalb der Europäischen Union
Wird unsere Leistung ausschließlich im Rahmen der Herstellergarantie in Anspruch genommen, können bei Produkten, die sich außerhalb der Europäischen Union befinden, die Kosten für den Versand an unser Reparaturzentrum in Frankreich sowie die Kosten für die Rücksendung an den Kunden diesem in Rechnung gestellt werden, soweit zwingende gesetzliche Vorschriften dem nicht entgegenstehen.
Diese Regelung zu den Transportkosten gilt nicht für die Inanspruchnahme gesetzlicher Gewährleistungsrechte, wenn das anwendbare Recht eine für den Verbraucher kostenfreie Abwicklung vorschreibt.
Vorabaustausch
Bei einem Vorabaustausch eines Produkts im Rahmen der Herstellergarantie hängt die Fortgeltung der Garantie vom Eingang des defekten Produkts gemäß dem von unserem Kundendienst mitgeteilten Verfahren ab.